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Folgen von Mountainbiking abseits von Wegen

Was lernt man an der Jagdschule Weitnau?


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Jagdschule Weitnau

Der Verlag hat sein erstes Werk "Waffenrecht fürs Waidwerk" herausgebracht.


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Mitgliedsnummer: 17/2127, Genehmigungsnummer: EWT 02/18 SCHW

Erlebniswandertag

Jägermarsch Weitnau 2018

im Oberallgäu

am Sa./So., 20./21. Oktober 2018, ab 6.00 Uhr

Zweitagemarsch mit Stationen zur Erkennung Wildarten und Pflanzen.

Sowie Abseilstation und überwinden von Gewässern in der Militärdisziplin

Start: Vereinshaus Seltmans

Heinrich-Nicolaus-Straße 3, 87480 Weitnau-Seltmans

Wanderstrecken:

rund 20, 30 und 50 km an beiden Tagen

über die bewaldeten Höhenzüge des Oberallgäus rund um das Weitnauer Tal

Zielschluss: 19.00 Uhr

 

Anmeldung und Information:

Jagdschule Weitnau

Inhaber: Hans A. Werner

Blumenweg 3,  87480 Weitnau-Seltmans

Tel.: 08375/392125, mobil: 0163/6290163

info@jagdschule-weitnau.de

www.jagdschule-weitnau.de

 

Eine Anmeldung bis einschl. 01.09.2018 ist erwünscht/empfohlen.

Eine Nachmeldung ist möglich bis zum 20.10.2018

 

Die Wanderung findet bei jeder Witterung statt.

Sie wird für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet.
Nach absolvierter Strecke erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Wertung für die IVV-Teilnahme- und Kilometerwertung gemäß den Richtlinien des Deutschen Volkssportverbandes e.V. (DVV).
Die Veranstaltung ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert.
Es besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer/innen

 

1. Veranstalter, Ort, Leistung, Startgeld, Registratur

Jagdschule Weitnau

Inh. Hans Andreas Werner

Blumenweg 3 / 87480 Weitnau

Ort der Veranstaltung:

Die bewaldeten Höhenzüge des Oberallgäus rund um das Weitnauer Tal.

87480 Weitnau im Oberallgäu

Start und Ziel: Vereinshaus am Sportplatz Seltmans

Heinrich-Nicolaus-Straße 3, 87480 Weitnau-Seltmans

 

Leistung des Veranstalters:

  • Der Veranstalter erkundet und schildert die Marschstrecken vom Start bis zum Ziel aus.
  • Der Veranstalter stellt vor Marschbeginn zu bestimmten Zeiten Laufzettel für angemeldete Teilnehmer/innen zur Wertung der Marschleistung zur Verfügung.
  • Der Veranstalter verwaltet die Anmeldungen und die Registratur abgegebener Laufzettel.
  • Der Veranstalter stellt die Stationen Abseilen und Überwinden von Gewässern im militärischen Sicherheitsstandart für die Einzelkämpferausbildung der Bundeswehr zur Verfügung.
  • Der Veranstalter händigt nach Übergabe beider Laufzettel innerhalb der Laufzeiten eine Urkunde und ein Medaille aus, sofern eine Anmeldung bis einschl. 01.09.18 vorlag. Für Nachmeldungen kann zum Ende des Marsches die Übergabe einer Auszeichnung mit einer Urkunde für die erfolgreiche Teilnahme nicht vor Ort garantiert werden. (Ausgabe nach Vorrat für Nachmeldungen gemäß Reihenfolge Zieleinlauf) Fehlende Medaillen und Urkunden im Zieleinlauf werden erfolgreichen Teilnehmer/innen mit Nachmeldungen zugesendet. Die Lieferzeit beträgt allerdings mindestens sechs Wochen.

Anmeldeschluss bis einschl. 01.09.2018 für zum Marschende garantiert vorhandene Auszeichnungen!

Startgeld je Teilnehmer

Startgeld 49 Euro je Teilnehmer bei Anmeldung bis einschl. 01.09.18.

Startgeld + Nachmeldegebühr ab 02.09.2018, 55 Euro je Teilnehmer.

Zahlungen der Startgelder müssen gebührenfrei erfolgen, alle anfallenden Überweisungsspesen und Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Die Anmeldung wird rechtlich wirksam mit Zahlungseingang.

Registratur und Ausgabe der Laufzettel

Eine Vor-Ort-Anmeldung (Nachmeldung) und Registratur von Teilnehmer/innen sowie die Ausgabe der Laufzettel kann am 19.10.2018 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Büro am Start erfolgen,
außerdem am 20.10.2018 von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Start.

Im Startgeld bis einschl. 01.09.18 und in dem Startgeld einer Nachmeldung sind 19 % USt. enthalten. Im Startgeld sind die beschriebenen Leistungen des Veranstalters enthalten. In den Startgeldern sind keine Unterkunft und Verpflegung enthalten.
Unterkunft und Verpflegung liegen in der Verantwortung der Teilnehmer/innen.

Faktisch ist eine Anmeldung auch per Nachmeldung bis einschließlich 20.10.18 möglich.
Jedoch für Nachmeldungen kann zum Ende des Marsches die Übergabe einer Auszeichnung mit einer Urkunde für die erfolgreiche Teilnahme nicht vor Ort garantiert werden (Ausgabe nach Vorrat für Nachmeldungen gemäß Reihenfolge Zieleinlauf). Fehlende Medaillen und Urkunden im Zieleinlauf (aus Nachmeldungen) werden erfolgreichen Teilnehmer/innen zugesendet. Die Lieferzeit beträgt allerdings mindestens sechs Wochen.

Rücktrittsregelung:

Bei schriftlichem Rücktritt bis zum 01.10.2018 werden 50 % des Startgeldes rückerstattet. Jedoch 50 % des Startgeldes werden als pauschaler Kostenaufwand für Verwaltung, Planung und Registratur einbehalten.

Bei Rücktritt nach 01.10.2018 erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

Tritt ein angemeldeter Teilnehmer/in nicht zum Marsch an, erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

Haftung des Veranstalters:

Über die Erkundung und Ausschilderung der Marschstrecken, sowie der Stationen Abseilen und Überwinden von Gewässern, übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung über den gegebenen Versicherungsschutz hinaus.

Die Veranstaltung ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Es besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer. Eine zusätzliche Versicherung zur Haftpflicht- und Unfallversicherung des Veranstalters ist Sache der Teilnehmer. Die Jagdschule Weitnau schließt jegliche Verantwortung bzw. Haftung für körperliche oder materielle Schädigungen, Diebstahl, Unfälle, Bergungskosten und Krankenkosten sowie Regenerationskosten im Zusammenhang mit dem Jägermarsch Weitnau aus.

Die Teilnahme erfolgt, über den gegebenen Versicherungsschutz hinaus, auf eigene Gefahr.

2. Teilnahmebedingungen

2 A) Mindestalter

Mindestalter Marschstrecken 50 km, 18 Jahre.

Mindestalter Marschstrecke   30 km, 16 Jahre.

Mindestalter Marschstrecke   20 km, 14 Jahre.

Bei nicht volljährigen Teilnehmern/innen ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters auf dem Anmeldeformular notwendig.

Minderjährige Angehörige von Streitkräften oder der Exekutive benötigen die Zustimmung des Einheitsführers/Inspektionsleiters zur Teilnahme an der Militärdisziplin.

2 B) Marschstrecken:

Rd.20 km Marschstrecke Bronze, Ausrüstung und Bekleidung freigestellt.

Rd.30 km Marschstrecke Silber, Ausrüstung und Bekleidung freigestellt.

Rd.50 km Marschstrecke Gold für Wanderer/innen, Ausrüstung und Bekleidung freigestellt.

Rd.50 km Marschstrecke Gold mit Schwertern Militärdisziplin, Ausrüstung und Bekleidung freigestellt, jedoch mit 10 kg Gepäck (gewogen ohne Flüssigkeiten).

Die Teilnahme in Uniform der Exekutivorgane der BRD und Nachbarländer, sowie der Nato-Streitkräfte ist möglich und erwünscht. Der Anzug muss jedoch der Anzugsordnung der Streitkraft bzw. Polizei entsprechen. Teilnehmern in Uniform wird die Einholung einer Uniformtrageberechtigung vom Stammtruppenteil empfohlen.

2 C) Bedingungen zur Wertung und allgemeines Reglement

  • Gewertet werden angemeldete und registrierte Teilnehmer/innen aller vier angebotenen Marschstrecken mit gültigen Laufzetteln.
  • Jegliche Marschstrecken des Jägermarsches Weitnau sind zu Fuß zu absolvieren.
  • Die Nutzung eines Fahrzeuges jeglicher Art wird als Marschabbruch gewertet.
  • Teilnehmer an der Militärdisziplin deren Gepäck an Wiegestationen unter 10 kg liegt (ohne Flüssigkeiten), werden auf die Disziplin 50 km Gold (Wanderer) herabgestuft. Für betroffene Mannschaften erfolgt am 1 Tag eine Zeitstrafe von 1 Stunde. Am 2.Tage erfolgt der Verlust der Vollzähligkeit dieser Mannschaft im Ziel und damit die Möglichkeit zur Siegerwertung.
  • Teilnehmer/innen an der Militärdisziplin, die an Pflichtstationen (Abseilen, Gewässer, oder Stationen mit sonstigem ausgewählten Geländehindernis auf der Strecke) verweigern werden auf Marschleistung 50 km Gold (Wanderer) zurückgestuft. Für betroffene Mannschaften erfolgt zusätzlich am 1 Tag eine Zeitstrafe von 1 Stunde. Am 2.Tage erfolgt der Verlust der Vollzähligkeit dieser Mannschaft im Ziel.
  • Teilnehmer/innen der Militärdisziplin, die MKZ-Strecken oder Strecken mit Skizzen nicht absolvieren und/oder auf der Strecke der Wanderer laufen, werden auf die Disziplin 50 km Gold (Wanderer) herabgestuft. Für betroffene Mannschaften erfolgt am 1 Tag eine Zeitstrafe von 1 Stunde. Am 2.Tage erfolgt der Verlust der Vollzähligkeit dieser Mannschaft im Ziel und damit die Möglichkeit zur Siegerwertung.
  • Die Verwendung von isolierender Bekleidung (bspw. Surfanzüge, Taucheranzüge) bei der Überwindung von Gewässern ist nicht erlaubt.
  • Beim Durchschreiten/Durchschwimmen von Gewässern wird empfohlen, Sportschuhe oder ähnliches zum Schutz der Füße gegen Geröll am Gewässergrund zu tragen.
  • Bei der Station Abseilen können eigene Steinschlaghelme oder Stahlhelme verwendet werden. Teilnehmern ohne Helm stellt die Jagdschule Weitnau Helme zur Verfügung.
  • Die offizielle und beschilderte Marschstrecke muss eingehalten werden.
  • Notdurft darf lediglich in Toiletten von Gaststätten oder vom Veranstalter für diese Zwecke aufgestellte Einrichtungen verrichtet werden.
  • Die Einkehr in Gaststätten gilt nicht als Marschabbruch.
  • Laufzettel sind an entsprechenden Stationen entlang der Strecke abstempeln zu lassen.
  • Die Marschleistung des Tages gilt als erfüllt und wird gewertet, wenn bis zum Zielschluss der Laufzettel in der Registratur (bis 19:00) Uhr abgegeben wird.
  • Auf Landstraßen ist grundsätzlich der linke Fahrbahnrand als Marschweg zu wählen und in Reihe hintereinander zu marschieren.
  • Die Bundesstraße 12 (B12) ist keine Landstraße und zählt nicht zu den Marschstrecken. Die B12 darf nicht betreten werden. Die Marschstrecken sind alle so angelegt, dass die B12 immer von Teilnehmer/innen zu unterschreiten ist. Faustregel: Wer sich auf der B12 befindet, läuft irr.
  • Es bedarf unter Naturfreunden eigentlich keiner gesonderten Erwähnung, aber dennoch der Hinweis: Die Entsorgung von Müll in der Landschaft ist logischerweise untersagt.
  • Hunde sind auf der Marschstrecke an der Leine zu führen.
  • Private Begleitfahrzeuge auf der Marschstrecke sind nicht erlaubt.
  • Das Besteigen/Betreten von jagdlichen Einrichtungen ist nicht erlaubt.(Privateigentum)
  • Für Notrufe durch Teilnehmer auf den Strecken sind die vorgedruckten Telefonnummern auf der Rückseite der Laufzettel zu wählen. Enorm Zeit sparend und nützlich für Verletzte und Retter ist es, wenn bei einem Notruf der letzte  ausgeschilderte und passierte Orientierungspunkt sowie die geschätzte Entfernung dazu vom Teilnehmer/in angegeben werden kann.
  • Bei Notfällen im Gelände nutzen Fahrzeuge der Marschbetreuung Warnblicklicht und Hupsignale. Es ist der Fahrtweg dann durch Herabtreten vom Wanderweg vollkommen frei zu geben.
  • Im Notfall durch Personal der Jagdschule Weitnau oder von Sanitätern mit Rauchkörpern provisorisch markierte Hubschrauberlandeplätze sind im Umkreis von 150 Metern um den Ort des Rauchkörpers/Einweisers freizuhalten. Kopfbedeckungen (Kappen etc.) sind von Anwesenden in diesem Bereich abzunehmen.

2 D) Mannschaftswertung Militärdisziplin

Gruppen von mindestens 5 Personen aus Bundeswehr, Reservistenkameradschaften der BW, Polizei, THW, Feuerwehr etc. oder von Nato-Streitkräften haben die Möglichkeit sich für die Strecke 2 x rd. 50 Km, Militärdisziplin als Mannschaft anzumelden und werten zu lassen. Der Wettbewerb besteht in der Zeit, die benötigt wird um die beiden Tagesetappen (geschlossen) zu absolvieren. Jene Mannschaft, welche die beiden Strecken in der insgesamt kürzesten Zeit (addierte Tagesetappen) bewältigt, sowie vollzählig und geschlossen mit Gepäck das Ziel erreicht, wird mit der Jägermarsch Weitnau Trophäe ausgezeichnet. Das Maß der Vollzähligkeit zur Siegerwertung im Ziel basiert auf der Zahl der am zweiten Tage gestarteten Teilnehmer einer Mannschaft.

Zusätzliche Hinweise Reglement Militärdisziplin:

  • Der Veranstalter behält sich aus Fürsorgegründen vor, Teilnehmer/innen die offensichtlich und eindeutig körperlich nicht ausreichend auf den Marsch vorbereitet sind, am ersten Tage aus dem Wettkampf zu nehmen bzw. zurückzustufen. Solche Maßnahme des Veranstalters schlägt in Form einer Zeitstrafe von 1 Std zu Buche einer betroffenen Mannschaft.
  • Anfertigung eines Zeltbahnpaketes beim Übergang über Gewässer. Säcke irgendwelcher Art, als Ersatz für ein fachgerecht angefertigtes Zeltbahnpaket sind nicht fair und führen zu einer Zeitstrafe von 30 Minuten. Dies als Ausgleich gegenüber jenen Teilnehmern, welche fachgerecht ein Zeltbahnpaket nach dem Standard der BW anfertigen.
  • Zieleinlauf Mannschaften am zweiten Tage. Die zur Wertung als Siegermannschaft notwendige Vollzähligkeit am zweiten Tage bemisst sich an der Zahl der morgens gestarteten Teilnehmer der Mannschaft. Anders gesagt, vollzählig am zweiten Tage ist jene Mannschaft, welche in der gleichen Zahl an Personen und Marschgepäck im Ziel ankommt, wie morgens gestartet.

3) Allgemeine Hinweise für alle Teilnehmer/innen:

  • Der Jägermarsch Weitnau ist ein Leistungsmarsch auf Weitwanderstrecken in anspruchsvollem Gelände. Es zählen an diesen beiden Tagen lediglich Freude an der eigenen körperlichen Leistung und das Erreichen individuell gesteckter Ziele. Sowie Freude an der Natur und deren gemeinsames Erleben mit Fairness und Kameradschaft.
  • Das allgemeine Ziel der Veranstaltung/ des Veranstalters ist es, allen Teilnehmer/innen eine möglichst internationale Plattform bzw. Möglichkeit zu bieten, Ihren Interessen nachzukommen und individuellen- oder Mannschaftswettkampf zu betreiben.
  • Körperliche Verfassung und Voraussetzungen:
    Der Jägermarsch Weitnau ist eine Weitwanderveranstaltung. Jeder Teilnehmer/in sollte daher über einen ausreichenden Trainingstand und Ausdauer als körperliche Grundlage für die Teilnahme verfügen. Bereits die Marschstrecken über rd. 20 km hinweg können bei mangelnder sportlicher Vorbereitung bereits zu körperlichen Schädigungen führen.
  • Die Militärdisziplin erfordert diskussionslos eine hervorragende körperliche Vorbereitung, wie diese bspw. bei besonderen Truppengattungen oder Leistungssportlern Standard ist.
    Darüber hinaus wird bei dieser Disziplin die Kenntnis und Fähigkeit zur Anwendung von Knoten und Bunden, Abseiltechniken, Orientieren mit Kompass/Skizze, Schwimmen und der Herstellung eines Zeltbahnpakets vorausgesetzt. Im Zweifelsfall wird geraten, die Marschstrecken für Gold (Wanderer), Silber oder Bronze zu absolvieren.
  • Eine Teilnahme in Uniform von Angehörigen der Exekutivorgane der BRD und Nachbarländer, sowie der Nato-Streitkräfte ist möglich und erwünscht. Der Anzug muss jedoch der Anzugsordnung der Streitkraft/Polizei/Feuerwehr/ THW bzw. Organisation entsprechen. Teilnehmern/innen in Uniform wird die Einholung einer Uniformtrageberechtigung vom Stammtruppenteil empfohlen.
  • Für die eine morgendliche dunkle Stunde des Marsches sollte zur zusätzlichen Eigensicherung auf Straßen und Wegen eine Stirnlampe von allen Teilnehmern geführt werden.
  • Die Bitte um Angabe Ihrer Handynummer (falls vorhanden) auf dem Anmeldebogen gilt lediglich zur zusätzlichen Absicherung durch uns während Ihrer Teilnahme. Im Notfall haben wir dadurch die Möglichkeit während des Marsches kurzfristig mit Ihnen Verbindung aufzunehmen und Sie bei Bedarf schneller aufzufinden. Persönliche Daten von Teilnehmer/innen werden von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben.
  • Zwei Duschräume und Toiletten sind im Vereinsheim (Start/Ziel) vorhanden.
  • Für Mannschaften der Exekutive bzw. Streitkräfte besteht eventuell die Möglichkeit, eine sehr günstige oder unentgeltliche (amtliche) Schlafsack-Unterkunft durch uns zu vermitteln.
    Der Gruppenführer haftet allerdings für Ordnung und Sauberkeit in der Unterkunft. Anruf vorab kann sich also lohnen.
  • Beim letzten Jägermarsch 2017 ist es vorgekommen, dass „Spaßgesellen“ Markierungen der Ausschilderung vorsätzlich verdreht bzw. entfernt haben. Allerdings ohne Folgen. Der Vorgang wurde frühzeitig von aufmerksamen Teilnehmern bemerkt und gemeldet.
    Es handelt sich bei solchem Unfug um eine vorsätzliche, nachhaltige störende Handlung bzw. Eingriff in eine öffentliche Veranstaltung, die den Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet. Wer der Jagdschule Weitnau fernmündlich (0163 629 0163) oder persönlich einen solchen Vorgang mit Täterbeschreibung meldet und der Übeltäter/in von uns daraufhin erwischt wird, erhält 50,- Euro Belohnung (bar) im Ziel. Sollte es sich beim Täter/in um einen Teilnehmer/in handeln erfolgt zusätzlich zur Anzeige natürlich der standrechtliche Ausschluss vom Marsch.

 

Grüße aus Weitnau

Hans A. Werner